Befahrensregelung in neuen Nationalparkgebieten

 

Eine Anpassung der im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gültigen Befahrensregelung auf die seit der Gesetzesnovellierung im Dezember 1999 ausgewiesenen Zonen des Schutzgebietes ist erst zu erwarten, wenn alle drei Wattenmeerländer ihre Gesetzesnovellierungen abgeschlossen haben und die Notwendigkeit einer neuen Befahrensregelung deutlich machen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Schutzstation Wattenmeer zurück.Die Parlamentarische Staatssekretärin Frau MdB Angelika Mertens schreibt: "Da gegenwärtig auch andere Küstenländer (Hamburg, Niedersachsen) an der Novellierung ihrer Nationalparkgesetzgebung arbeiten, wird vom BMVBW nach Vorlage dieser Neuregelungen insgesamt zu prüfen sein, ob Erfordernisse für eine Novellierung der Verordnung...vorliegen". Laut BMVBW liegt das Erfordernis vor, wenn: "umfangreiche Anhörungen und Abstimmungen aller Beteiligten zu dem Schluß kommen, daß weitere Befahrensbeschränkungen zum Erreichen der gesetzten Schutzziele erforderlich sind."Offensichtlich wird das Bundesverkehrsministerium nur dann aktiv werden, wenn die Länder dies aktiv einfordern. Zur Zeit geht man bei der Bundesbehörde eher davon aus, "daß Schleswig-Holstein bestrebt ist, erforderliche Maßnahmen auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen mit Sportbootverbänden und regionalen Seeverkehrsbetrieben zu erreichen.". Schutzstation Wattenmeer fordert hingegen eine zügige, eindeutige und einheitliche Befahrensregelung für alle Nationalparke Wattenmeer, die neben lokal sinnvollen, freiwilligen Vereinbarungen überwiegend rechtsverbindlich ist. Solange in jeder Wattenregion nur ein eigenes Süppchen freiwilliger Vereinbarungen gekocht wird, bleibt der Naturschutz in den Neuzuschnitten der Nationalparkzonen unvollständiges Stückwerk ohne klare Außenwirkung. Derzeit existieren beispielsweise sogar unterschiedliche Kartenwerke (Seekarten, Nationalparkbroschüren, Faltblätter) innerhalb einzelner Nationalparke, anhand derer die Öffentlichkeit teils unvollständig oder sogar widersprüchlich über die Grenzen, Zonierungen und Regelungen informiert wird. Ein seitens der Naturschutzverbände zum Schutz der Hochseevögel und Kleinwale gefordertes Tempolimit in den seeseitigen Nationalparkgebieten Schleswig Holsteins fehlt völlig.Die nutzungsfreie Zone des Nationalparkes wird in die amtlichen Seekarten offenbar deshalb nicht eingezeichnet, weil Seekarten nur das Befahren, nicht aber das Befischen regeln. Wie schon in Wattreport 3/2001 dargestellt, ergibt sich ein unübersichtliches und schwer verständliches Bild des "neuen" Nationalparkes."So kann man keine überzeugende Werbung für den "neuen" Nationalpark machen", meint Lothar Koch von der Schutzstation Wattenmeer. Aber daran scheint das Land auch selbst wenig Interesse zu haben: "Nun verstreicht schon die zweite Sommersaison tatenlos, in der auf den stark frequentierten Inseln Sylt und Amrum dem bundesweiten "Publikum" mittels anschaulicher Infotafeln o.ä. das "Walschutzgebiet" und damit die Naturschutzleistungen des Landes in Sachen Meeresschutz präsentieren werden könnten", so Koch.