Beschleunigte Verfahren gefährden Naturschutz

Schutzstation kritisiert neues Landeswassergesetz

Die Schutzstation Wattenmeer äußert starke Bedenken gegenüber der geplanten Änderung des Landeswassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Einstufung von Küstenschutzbauten als von „überragendem öffentlichen Interesse" könnte den Naturschutz im Wattenmeer gefährden und zu Rechtsunsicherheit führen. 

„Wir erkennen die immense Bedeutung des Küsten- und Hochwasserschutzes an", betont Katharina Weinberg, Leiterin des Fachbereichs Naturschutz bei der Schutzstation Wattenmeer. „Die geplante Privilegierung könnte jedoch dazu führen, dass der Naturschutz nicht mehr ausreichend berücksichtigt wird. Das wäre ein schwerer Rückschlag für den Schutz unseres einzigartigen Wattenmeers." Die Schutzstation weist darauf hin, dass die bisherige Praxis gezeigt hat, dass notwendige Küstenschutzmaßnahmen auch ohne eine solche Einstufung umgesetzt werden können. 

Die Schutzstation warnt zudem, dass eine übermäßige Ausweitung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse" sowie unklare Begrifflichkeiten im Gesetzentwurf zu Rechtskonflikten und weiteren Verzögerungen führen könnten. Begriffe wie „Änderungen von unwesentlicher Bedeutung" oder „Zubehör“ seien nicht präzise definiert und benötigten eine genauere Ausarbeitung, um Missverständnisse zu vermeiden. 

„Wir brauchen zudem ein transparentes Verfahren, in das alle Interessen, betroffenen Behörden und Verbände frühzeitig einbezogen werden, um nachhaltige Lösungen für den Küstenschutz zu finden", fordert Weinberg. Nur so können Naturschutz und Küstenschutz Hand in Hand gehen und das Wattenmeer als einzigartiger Lebensraum erhalten bleiben. Die Organisation appelliert an die Landesregierung, den Naturschutz als gleichwertigen Bestandteil in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.

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