Befahrensverordnung 2023

Über 20 Jahre nach der Überarbeitung der Nationalparkgesetze trat am 25.4.2023 die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (Nordsee-Befahrensverordnung – NordSBefV) in Kraft. Hiermit können endlich die Vorgaben der Gesetze auch in die für die Schifffahrt gültigen Seekarten übertragen werden.

Die Schutzstation Wattenmeer begrüßt, dass die von den Naturschutzverbänden lange geforderte Verordnung nun rechtssicher festlegt, wer wo und wie im Nationalpark Schleswig Holsteinisches Wattenmeer fahren darf. Trotz dieser grundsätzlich positiven Entwicklung bleibt die Verordnung aus Naturschutzsicht jedoch hinter den Erfordernissen eines Nationalparks und Weltnaturerbes zurück.

Als sehr positiv ist zu bewerten, dass es nach über 20 Jahren endlich gelungen ist, eine neue Verordnung zu schaffen und sie mit ihren Grenzen und Regeln in den Seekarten zu verorten. Weiterhin hat es Verbesserungen bei den Begrifflichkeiten gegeben. Zum einen wurden deutliche Klarstellungen vorgenommen. Zum anderen wurde neben dem Kiten das Wingsurfen neu aufgenommen, da es von der Störungsintensität dem Kiten gleichzustellen ist.

Dem gegenüber ist allerdings der Umfang und die Menge der verorteten Erlaubniszonen für das Kiten etc. nach wie vor problematisch. Die Vorschläge der Verbände zu Einschränkungen oder Umgestaltung dieser Zonen wurden zwar teilweise aufgegriffen, aber die Zonen sind nach wie vor zu zahlreich und zu groß. Für ihre Lage im Nationalpark haben die jetzt ausgewiesenen Wassersportgebiete ein deutlich zu hohes Störungspotenzial. Selbst wenn in Dagebüll Kite-Gebiete wieder entfallen sind und anderswo (St. Peter-Ording, Westerhever) einzelne Gebiete etwas verkleinert worden sind, bleibt es ein schmerzlicher Kompromiss.

Vollständig vermissen lässt die vorliegende Verordnung Aussagen zu Strecken oder Routen zur Wartung und Bewirtschaftung der Offshore-Windkraftanlagen. Dies sollte besser geregelt werden. Hier wird entscheidend sein, ob wirksame Kontrollen die Einhaltung der Regeln sicherstellen. Schon am Entwurf der Verordnung hatten die Verbände die hohe Zahl von Schnellfahrkorridoren kritisiert. Die vorliegende Verordnung weist sogar noch zwei weitere Routen aus. Hierdurch zunehmender Unterwasserlärm kann Meeressäuger beeinträchtigen. Durch die hohe Zahl der Schnellfahrstrecken oder die ausgedehnten Kitegebiete können auch Störungen vieler Vögel zunehmen, die für Brut- und Rastplätze sowie die Nahrungssuche auf die Wattenmeer-Nationalparke angewiesen sind.

Fazit

Wir begrüßen es sehr, dass es nach langer Vakanz überhaupt eine Regelung gibt. Allerdings weist diese aus Naturschutzsicht noch Mängel auf.