Mögliche negative Auswirkungen des Kitesurfens auf schutzbedürftige Vogelwelt sind fachlich unbestritten

Niedersächsischer Umweltminister bezieht klare Position

Die Anfrage einiger Landtagsabgeordneter zur Notwendigkeit, das Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer zu regeln, beantwortete der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel in einer aktuellen Pressemitteilung.

"Die möglichen negativen Auswirkungen des mit großen Drachen betriebenen Kitesurfens auf die im Nationalpark schutzbedürftige Vogelwelt sind fachlich unbestritten. Aus diesem Grunde besteht im Nationalpark ‚Niedersächsisches Wattenmeer' bereits seit Gründung des Nationalparks im Jahre 1986 ein gesetzliches Verbot, in den Ruhe- und Zwischenzonen des Schutzgebietes insbesondere zum Schutze der Vogelwelt Drachen fliegen zu lassen" so der Minister.

Der in letzter Zeit aus Surfer-Kreisen häufig zu hörenden Frage, wo und wie genau Störungen der Vogelwelt durch Kiter belegt seien, hält der Minister zuerst einen einfachen Hinweis entgegen: "Die Kenntnis der Störwirkung von bewegten Gegenständen, zu denen auch Drachen zählen, ist Allgemeingut."

Darüber hinaus zitiert zitiert er das Fazit der Stellungnahme "Zur Auswirkung von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel - eine Übersicht", die die Staatliche Vogelschutzwarte demnächst veröffentlichen wird. Dort heißt es:

"Die (...) Ergebnisse von Untersuchungen über die Störwirkung von Kitesurfen ergeben ein klares Erfordernis für den Schutz von Lebensräumen für Wasser- und Watvögel vor Kitesurfen. Durch die Daten ist belegt, dass eine ungeregelte Ausübung des Kitesurfens den Erhaltungszustand der jeweiligen Vogellebensräume sowie der darin vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften erheblich beeinträchtigen würde. Folgerichtig ist das Kitesurfen vielerorts bereits gänzlich untersagt oder auf bestimmte Zonen begrenzt, für die weitere Vorgaben die Ausübung steuern. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies ein unabdingbares Erfordernis, insbesondere in Küstenlebensräumen."

 

Den vollständigen Text der Pressemitteilung vom 10.3.2015 gibt es hier.