Neue Befahrensverordnung

Viel Raum für Nutzungen

Sechs Umweltminister:innen in Schleswig-Holstein und sogar neun Bundesverkehrsminister waren mit dieser Aufgabe gefordert. Über 20 Jahre nach der Überarbeitung der Nationalparkgesetze trat nun am 25.4.2023 die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (Nordsee-Befahrensverordnung – NordSBefV) in Kraft. Hiermit können endlich die Vorgaben der Gesetze auch in die für die Schifffahrt gültigen Seekarten übertragen werden.

Die Schutzstation Wattenmeer begrüßt, dass die von den Naturschutzverbänden lange geforderte Verordnung nun rechtssicher festlegt, wer wo und wie im Nationalpark Schleswig Holsteinisches Wattenmeer fahren darf. Trotz dieser grundsätzlich positiven Entwicklung bleibt die Verordnung aus Naturschutzsicht jedoch hinter den Erfordernissen eines Nationalparks und Weltnaturerbes zurück. 
Insbesondere für Vögel problematisch sind die Anzahl sowie oft die Größe der Erlaubniszonen für das Kitesurfen. Meeressäuger können auch durch den Unterwasserlärm der vielen Schnellfahrkorridore beeinträchtigt werden.

Zur vollständigen Position der Schutzstation Wattenmeer

Schnellfähre und Küstenmotorschiff
Die Befahrensverordnung gilt nicht nur für die Berufsschifffahrt.
Katamaran segelt im Nationalpark
Auch Segeln ist als traditionelle Sportart im Wattenmeer geregelt.
Zahlreiche Kitesurfer am Strand
Etwa seit dem Jahr 2000 wurde Kitesurfen zu einem Massensport.
Ausschnitt der Karte zur Befahrensverordnung
Lange Küstenabschnitte sind als Kitezonen (rote Flächen) ausgewiesen.
Kajaks liegen auf Sandbank
Besondere Ausstiegsstellen ermöglichen längere Kajaktouren.
StandUp-Paddler stören Vögel
Vom flachen Wasser können StandUp-Paddler viele Vögel stören.