Neue Befahrensverordnung
Viel Raum für Nutzungen
Sechs Umweltminister:innen in Schleswig-Holstein und sogar neun Bundesverkehrsminister waren mit dieser Aufgabe gefordert. Über 20 Jahre nach der Überarbeitung der Nationalparkgesetze trat nun am 25.4.2023 die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (Nordsee-Befahrensverordnung – NordSBefV) in Kraft. Hiermit können endlich die Vorgaben der Gesetze auch in die für die Schifffahrt gültigen Seekarten übertragen werden.
Die Schutzstation Wattenmeer begrüßt, dass die von den Naturschutzverbänden lange geforderte Verordnung nun rechtssicher festlegt, wer wo und wie im Nationalpark Schleswig Holsteinisches Wattenmeer fahren darf. Trotz dieser grundsätzlich positiven Entwicklung bleibt die Verordnung aus Naturschutzsicht jedoch hinter den Erfordernissen eines Nationalparks und Weltnaturerbes zurück.
Insbesondere für Vögel problematisch sind die Anzahl sowie oft die Größe der Erlaubniszonen für das Kitesurfen. Meeressäuger können auch durch den Unterwasserlärm der vielen Schnellfahrkorridore beeinträchtigt werden.