Neue Verordnung: Mehr Schutz für kleine Wale in Schleswig-Holstein

Eine neue Fassung der Küstenfischereiordnung (KüFO) ist in Schleswig-Holstein seit dem 18.02.2005 in Kraft. Damit gibt es endlich klare Bestimmungen für das zum Nationalpark Wattenmeer gehörende Walschutzgebiet bei Sylt.

In der gesamten Nordsee verenden jährlich tausende von Tieren unserer einzigen heimischen Walart als Beifang in Fischernetzen. Die Rede ist vom Schweinswal. Vor allem so genannte Stellnetze sind eine große Gefahr für diese bedrohten Meeressäuger. Damit soll zumindest im Walschutzgebiet vor der Insel Sylt jetzt Schluss sein. Das Kieler Umweltministerium hat neue Regelungen für den Schweinswalschutz in die Küstenfischerei Ordnung (KüFO) eingearbeitet. Danach dürfen Stellnetze im Walschutzgebiet nur noch eine maximale Höhe von 1,30 m und eine maximale Maschenweite von 150 mm haben. Nach den bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen sollen solche Netze für Schweinswale weitgehend ungefährlich sein. Um dieses zu überprüfen, müssen künftig jedoch alle Schweinswalbeifänge gemeldet werden.

Die Naturschutzverbände Schutzstation Wattenmeer und WWF begrüßen die erneuerte Verordnung als einen Schritt in die richtige Richtung: "Entscheidend für die Schweinswale ist jedoch, dass diese Regelung auch ins EU-Recht übertragen wird³, erklärt Heike Weigt, Biologin bei der Schutzstation Wattenmeer, "damit die neuen Vorgaben nicht nur für deutsche Fischer gelten, sondern auch für deren Kollegen aus Dänemark, die ebenfalls im Walschutzgebiet fischen dürfen." Es ist deshalb erfreulich, dass zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen KüFO eine umfassende Begründung für die Übernahme ins EU-Recht über Berlin nach Brüssel geschickt wird. Um die Schweinswale der Nordsee zu retten ist darüber hinaus noch mehr erforderlich: "Auch die anderen Gebiete in denen Schweinswale besonders häufig sind müssen vor Stellnetzen geschützt werden³, so Dr. Hans-Ulrich Rösner vom WWF und fordert dringend auch mehr Forschung für ungefährliche Fischereitechniken.

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