Ölpipeline im Watt

Schutzstation Wattenmeer legt Genehmigungsbehörden Forderungskatalog vor

Wie bereits berichtet plant die RWE/DEA-Wintershall eine Ölpipeline zwischen der Bohrinsel Mittelplate im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und dem Festland.

Vertreter der Schutzstation Wattenmeer sprachen sich kürzlich anlässlich eines Anhörungstermins des zuständigen Landesbergamtes zum Genehmigungsverfahren ablehnend aus und verlangten die Prüfung folgender Punkte in der zu liefernden Umweltverträglichkeitsstudie:

   1. Es muss von unabhängiger Stelle geprüft werden, ob die Öllagerstätte nicht doch über eine "Extended Reach-Bohrung" vom Festland aus abbaubar ist und damit ein Eingriff und der Weiterbetrieb der Bohrinsel im Nationalpark ganz vermeidbar wäre. Dabei muss die technische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten diesbezüglich eingeschätzt werden und eine Aussage getroffen werden, wann das voraussichtlich technisch machbar sein wird, wenn es zur Zeit noch nicht der Fall sein sollte.
   2. Es muss geprüft werden, ob eine Pipelinedurchbohrung vom Festland bis zur Mittelplate in einem Stück technisch möglich ist, um einen Eingriff in den Nationalpark Wattenmeer ganz zu vermeiden.
   3. Die Vogel-Bakterienseuche Botulismus entwickelt sich schnell bei erhöhten Bodentemperaturen im anaeroben Milieu und trat bereits an der Elbmündung auf. Es soll daher besonders hinsichtlich der Pipelineerwärmung auf mögliche Folgeschäden, z.B. durch Botulismusentwicklung geprüft werden. Wenn eine Temperaturschneise von der Küste ins Brandgansmausergebiet gelegt wird,könnte das zu einer Katastrophe unter den dort zeitweise zu über 200 000 Exemplaren mausernden Brandgänsen führen.
   4. Es muss auch geprüft werden, inwieweit Bau und Betrieb der Pipeline mittel-oder unmittelbar zu Störungen des natürlichen Ablaufes im Nationalpark führen. Zum Beispiel durch Schaffung eisfreier Schneisen im Winter.
   5. Die vogelarmen Wintermonate werden in der Voruntersuchung gar nicht in Erwägung gezogen. Es muss unabhängig geprüft werden, ob eine Verlegung im Winter technisch möglich ist und inwieweit ökologische Schäden dadurch minimierbar sind.
   6. Durch Prielverlagerungen ist das Freispülen auch tiefergelegter Leitungen nicht ausgeschlossen. Für solche Fälle müssen plausible Handlungrahmen vorgelegt werden.
   7. Es sind nicht nur die Auswirkungen der Pipelineverlegung auf das Klima zu betrachten. Natürlich muss auch betrachtet werden, dass durch die Pipeline schneller Rohöl gefördert und damit in kürzerer Zeit verbraucht wir. Eine Ökobilanz zwischen den Varianten: "Keine Ausförderung", "Ausförderung wie bisher" und "Ausförderung mit Pipeline" sollte vorgelegt werden.