Schutzstation Wattenmeer nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt


Die Schutzstation Wattenmeer ist als Umweltvereinigung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt worden. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume am 11.10.11 mit.

Dem steht bisher aufgrund ihrer Anerkennung als Naturschutzverein nach dem Bundesnaturschutzgesetz Mitwirkungs-, Widerspruchs- und Klagerechte bei bestimmten gesetzlich festgelegten Vorhaben und Planungen des Naturschutzes zu.

Mit der jetzigen Anerkennung als Umweltvereinigung hat auch die allgemeinen Umweltverbandsklagerechte nach § 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Somit kann sie, ohne die Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, bei bestimmten Behördenentscheidungen oder deren Unterlassen die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften durch Rechtsbehelf überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Zulassungsverfahren, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, für immissionsschutzrechtliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für Planfeststellungsverfahren für Abfalldeponien.
Das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bezieht sich auch auf wasserrechtliche Erlaubnisverfahren, die mit einem Vorhaben im Sinne der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verbunden sind.

 

Quelle: Umweltschutzministerium Schleswig-Holstein