Watt erleben - trotz Corona

Draußen Abstand, drinnen 2G und Maske

Die aktuellen Corona-Bestimmungen bringen für den Besuch unserer Ausstellungen sowie für Veranstaltungen drinnen einige Änderungen mit sich. Dort gilt jetzt die 2G-Regel samt Maskenpflicht. Entsprechend müssen unsere Freiwilligen anhand des Impfausweises oder der entsprechenden Zertifikate auf dem Mobiltelefon kontrollieren, ob die Gäste geimpft oder genesen sind. Zugleich gilt in Gebäuden die Maskenpflicht. Die Masken können aber z. B. bei Vortragsveranstaltungen oder beim Bernsteinschleifen am Sitzplatz abgenommen werden.
Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler:innen bis 18 Jahre, die im schulischen Kontext regelmäßig getestet werden, entfällt die 2G-Regel.
Bei Wattwanderungen und anderen Veranstaltungen draußen reicht wie bisher das Abstandsgebot.

Die Termine von Wattwanderungen, Vorträgen und vielen anderen Angeboten finden sich in unserem Gesamt-Veranstaltungskalender oder auf den Seiten der einzelnen Stationen.

 

 

Kleine Gruppe bei Wattwanderung
Draußen genügt es, ausreichend Abstand zu halten.
Veranstaltung in einer Ausstellung
Drinnen gelten 2G und Maskenpflicht. Bei Vorträgen oder Workshops kann man die Masken am Sitzplatz weglassen.