Wildgänse und -enten weiterhin im Visier

Trotz neuer Jagdzeitenverordnung

Kurz vor den Ringelganstagen im April legte der Umweltminister Klaus Müller den Entwurf einer Landesverordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten vor. Demnach sollen einige Arten, zum Beispiel Seehunde (die ohnehin schon seit 1974 nicht mehr bejagd werden), Meeresenten, Bläßhühner und Möwen aus der Jagd herausgenommen werden. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage von wissenschaftlichen Katastern und Erkenntnissen aus der Jagd-und Naturschutzforschung getroffen und war längst überfällig.

Unverständlich und unangemessen ist nach Ansicht von Gert Oetken, dem Vorsitzer der Schutzstation Wattenmeer, die Absicht eine kurzfristige Jagdzeit für Ringel- und Nonnengänse sowie von Spieß, Krick-und Pfeifenten zur Verminderung von Fraßschäden in unmittelbarer Nähe des Nationalparkes Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vorzusehen.

"Kurzfristige Jagdzeiten bewirkten allenfalls eine Störung der Tiere, nicht aber eine nachhaltige Minderung auftretender Schädigungen.³ Eine sinnvolle Ausgleichsentschädigung ist nach seiner Auffassung mittelfristig die einzig realistische "Problemlösung³, so Oetken.

Andererseits- und dies wäre recht verhängnisvoll - würde selbst bei nur kurzer Jagdzeit der über Jahre aufgebaute "Nationalparkeffekt" eines "hautnahen" Naturerlebnisses zutraulicher Wildgänse, der wegen seiner touristischen Attraktivität erst jüngst anläßlich der Ringelganstage gefeiert und landesweite Anerkennung und Beachtung fand, rasch wieder stark beeinträchtigt werden.

Die Argumentation, Pfeif-, Krick- und Spießenten seien nicht im Bestand gefährdet und als Nahrungsmittel verwertbar, zeugt von einer zu kurzsichtigen Betrachtungsweise ökologischer und naturschutzrelevanter Zusammenhänge.