Verpressung von Kohlendioxid (CCS)

Die Anwendung der CO2-Verpressung im Rahmen von CCS-Technologien ist umstritten. Klimaschutzbemühungen haben richtigerweise den Ausstieg aus der CO2-Produktion und eine langfristige Umstellung auf erneuerbare Energien im Fokus.
Dennoch ist es nach heutigem Wissensstand wegen der unzureichenden nationalen und internationalen Bemühungen wahrscheinlich, dass die anthropogen bedingten Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre nicht allein durch natürliche Senken sowie durch die bisherigen Maßnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele aufgefangen werden können. Aus diesem Grund wird von Regierungsseite die Einführung von CCS geplant.

Die Schutzstation Wattenmeer lehnt den Einsatz der CCS-Technologie ab.

Wissenschaftliche Studien, einschließlich solcher des Umweltbundesamtes, zeigen, dass die Klimaeffektivität der CCS-Technik durch den mit ihrem Einsatz verbundenen erhöhten Bedarf an fossiler Energie und anderen Rohstoffen sehr zweifelhaft ist. Ebenso fehlt der Nachweis, dass das verpresste CO2 für geologische Zeiträume in den genutzten Formationen verbleibt und nicht schon vorher durch unkontrollierbaren Austritt für schwere Umweltschäden sorgt. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wie Deutschland durch höhere nationale Anstrengungen in internationaler Kooperation auch ohne den Einsatz von CCS seinen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles und zur Klimaneutralität leisten könnte.

Wenn die Verpressung von CO2 dennoch zum Einsatz kommen sollte, müssen aus
Sicht der Schutzstation Wattenmeer folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ein Ausstieg aus der CO2-Produktion hat oberste Priorität und muss diese auch
    beibehalten. CCS darf weder zu einem Stopp noch zu einer Verlangsamung dieser
    Bemühungen führen. Die Forschung für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen muss
    weiter vorangetrieben werden und darf nicht zugunsten der Forschung und Entwicklung
    von CCS reduziert werden.
  2. Natürliche CO2-Senken sind parallel zu erhalten und zu stärken.
  3. Die Anwendung von CCS darf nur eine kurzfristige Lösung sein und nur bei nicht
    vermeidbaren CO2-Ausstößen wie z. B. bei der Müllverbrennung oder in der Kalk- und
    Zementindustrie zum Einsatz kommen. Bevor CCS zum Einsatz kommt, müssen alle
    verfügbaren Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen konsequent ergriffen
    werden.
  4. Keinesfalls darf CCS zu einer Weiterführung oder sogar Ausweitung der fossilen
    Energieproduktion führen.
  5. Grundsätzlich darf die Anwendung von CCS nicht unter Schutzgebieten, inklusive eines
    Puffers, stattfinden. Im Bereich der Nordsee betrifft dies insbesondere das
    Weltnaturerbegebiet, die Nationalparke und die Schutzgebiete in der AWZ.
  6. Vor der Inbetriebnahme von Lagerstätten muss eine umfassende und unabhängige
    Prüfung von Umweltrisiken erfolgen. Im Falle einer Verpressung ist ein konsequentes
    und langfristiges Umweltfolgen-Monitoring durchzuführen. Bei negativen Folgen ist die
    Verpressung sofort zu stoppen.