Drachen, Kitesurfer und -buggies

Im Nationalpark- und Weltnaturerbe Wattenmeer ist Platz sowohl für Pflanzen und Tiere als auch für den Menschen und seine Aktivitäten. Das Zonierungskonzept weist Vorranggebiete für die Natur (z. B. Vogelbrut- und -rastgebiete, Robbenschutzzonen) ebenso aus wie für den Menschen (z. B. Erholungs- und Badezonen an vielen Orten, Reit- oder Kitebuggie-Gebiete vor St. Peter-Ording).

Das steigen lassen von Drachen und damit verbundene Sportarten wie Kitesurfen oder Kitebuggiefahren entwickeln sich rasant voran. Leider können Drachen insbesondere Vögel schon über größere Entfernungen beunruhigen und verscheuchen.

Die bis zu 12 Millionen Vögel, die jedes Jahr ins Wattenmeer kommen, brüten hier nur zu einem kleinen Teil. Die meisten sind Zugvögel, die auf den Wegen zwischen arktischen Brutgebieten und südlichen Winterquartieren den besonderen Nahrungsreichtum des Watts nutzen, um hier in möglichst kurzer Zeit ihre Vorräte wieder "aufzutanken". Im Spätsommer und Herbst absolvieren hier viele auch den jährlichen Gefiederwechsel und können dann teilweise nicht mehr fliegen. Im Frühjahr nehmen sie auch Fettreserven aus dem Wattenmeer mit in die Arktis, um dort besser auf die Brut und die stark schwankenden Wetterbedingungen vorbereitet zu sein. Viele Vogelarten (insbesondere mit sinkenden Beständen) sind existenziell auf ruhige Nahrungs- und Rastflächen angewiesen.

Bei der Formulierung des Nationalparkgesetzes 1985 und der Novellierung 1999 waren Drachensportarten noch weitgehend unbekannt. Viele abglegene Vogelbrut- und -rastplätze und insbesondere Flachwasserbereiche wurden nicht extra als Schutzzonen ausgewiesen, weil sie für normale Erholungsuchende oder Wanderer ohnehin kaum zugänglich waren.

Kitesurfer gelangen jedoch in wenigen Augenblicken dorthin. Ein einzelner Kiter kann dann in Minuten Tausende Vögel aus einem kilometerlangen Küstenabschnitt vertreiben. Um insbesondere solche Störungen ruhiger, abgelegener Bereiche durch wenige Kitesurfer zu verhindern, soll das Kitesurfen mit im Rahmen der neuen Befahrensverordnung für die allgemeine Schifffahrt auf ausgewiesene Kitesurfbereiche beschränkt werden.

Die Schutzstation Wattenmeer hat sich an vielen Orten bereits aktiv an der Ausweisung von Kitesurfzonen (oder auch der Kitebuggiefläche in St. Peter-Ording) beteiligt. Wir wollen auch weiterhin dazu beitragen, dass sensible Vogelarten ausreichende Ruhezonen erhalten und zugleich viele Menschen die Natur und ihre Kräfte auch mit Kite und Board erleben können.